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Festnetz: 07346 / 2090103
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Garantieverlust durch Inanspruchnahme einer „Freien Werkstatt“?
Freie Werkstattwahl bei der Fahrzeugreparatur ab dem ersten Tag!
Europäische Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002:
Die GVO 1400/2002 bildet den gesetzlichen Rahmen für Serviceleistungen und den Vertrieb von Neufahrzeugen mit dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Reparatur-, Service- und Ersatzteilemarkt.
Der Verbraucher hat das Recht auf freie Werkstattwahl und darf nicht durch eine unzulässige Verknüpfung von Garantie und Wartung gedrängt werden das herstellereigene Werkstattnetz zu nutzen!
Die GVO stellt klar, dass der Verbraucher seine Garantie/Gewährleistung nicht verliert wenn er eine reguläre Reparatur, Wartung oder Service in einer fachmännischen, freien Werkstatt seiner Wahl durchführen lässt!
Quelle: Europäisches Kartellrecht
Art. 81, 82 EG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 1400/2002