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                                                                                *NACH HERSTELLERVORGABEN OHNE GARANTIEVERLUST

 

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Schön, dass Sie den Weg zu unserer KFZ-MEISTER-WERKSTATT gefunden haben

 

Wir bieten Kfz-Reparaturen aller Art. In unserer Werkstatt erhalten Sie ein faires Angebot und Sie müssen nicht lange auf Reparaturen warten.

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Wir setzen auf ein langfristiges, vertrauenerfülltes Verhältnis zu unseren Kunden! Aus Erfahrung wissen wir daß nicht nur die Qualität und der Preis für eine langfristige Kundenbeziehung ausschlaggebend sind, sondern in erster Linie Vertrauen! Unsere hohe Stammkundenquote ist der Beleg dafür! Gehören auch Sie dazu!

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AUTOHAUS GRUPP

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Garantieverlust durch Inanspruchnahme einer „Freien Werkstatt“?


Freie Werkstattwahl bei der Fahrzeugreparatur ab dem ersten Tag!


Europäische Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002:


Die GVO 1400/2002 bildet den gesetzlichen Rahmen für Serviceleistungen und den Vertrieb von Neufahrzeugen mit dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Reparatur-, Service- und Ersatzteilemarkt.

Der Verbraucher hat das Recht auf freie Werkstattwahl und darf nicht durch eine unzulässige Verknüpfung von Garantie und Wartung gedrängt werden das herstellereigene Werkstattnetz zu nutzen!

Die GVO stellt klar, dass der Verbraucher seine Garantie/Gewährleistung nicht verliert wenn er eine reguläre Reparatur, Wartung oder Service in einer fachmännischen, freien Werkstatt seiner Wahl durchführen lässt!


Quelle: Europäisches Kartellrecht

Art. 81, 82 EG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 1400/2002